Die perfekte Reiserücktrittsversicherung für Backpacker

Stell dir vor, du freust dich total auf dein Work & Travel. Deinen Flug hast du schon Monate vorher gebucht, damit auch ja nichts schief geht. Und jetzt, zwei Wochen vor Abflug, holst du dir beim Sport einen dicken Bänderriss. Mit Krücken und Backpackerrucksack loszufliegen ist natürlich nicht so der Knaller. Umso besser, wenn du vorher eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast.

Die Reiserücktrittsversicherung ist neben der Auslandskrankenversicherung die wichtigste Versicherung für alle Langzeit-Reisenden. Sie sichert die Kosten für Flug und andere Reiseleistungen vor Beginn deiner Auslandszeit ab, hat weltweite Gültigkeit und ist gleichermaßen für Work & Traveller, Au-Pairs, Auslandsschüler und -studenten, etc. abschließbar.

Themen dieser Seite:

Reiserücktrittsversicherung – Ja oder Nein?
Wann und warum eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist

In den allermeisten Fällen macht der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung absolut Sinn. Insbesondere bei Langzeit-Reisen wie Work & Travel, Freiwilligenarbeit, High School Year, Au-Pair, etc. bucht man einige Leistungen ja schon lange vor Reisebeginn. Das kann z.B. der Flug, die Krankenversicherung, ggf. die ersten Übernachtungen im Hostel oder die erste Tour vor Ort sein. Wenn zwischen der Reisebuchung und dem Reisebeginn ein längerer Zeitraum liegt, steigt natürlich das Risiko, dass sich tatsächlich noch etwas nicht Vorhersehbares zwischen dich und deine Zieldestination stellt.

Übrigens greift eine Reiserücktrittversicherung nicht nur bei eigenen Verletzungen und Krankheiten. Auch sogenannte Risikopersonen, z.B. Familienangehörige wie Eltern, Großeltern oder Geschwister können einen versicherten Rücktritt von der geplanten Reise auslösen. Sollte z.B. deine Oma unerwartet schwer krank werden, musst du die Reise nicht antreten und bekommst die fälligen Stornierungskosten vom Versicherer zu 100% erstattet.

Aber auch bei kurzfristigen Buchungen solltest du den Abschluss einer solchen Versicherung in Erwägung ziehen. Denn je dichter der Reisebeginn rückt, desto höher sind i.d.R. mögliche Stornierungsgebühren. Auch in diesem Fall ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung also absolut ratsam.

Grundsätzlich gilt:

Je höher der Reisepreis und die damit verbundenen Stornogebühren, desto sinnvoller ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wenn du z.B. bei Ryanair einen Hin- und Rückflug nach London für 30 Euro buchst, macht eine Reiserücktritt keinen Sinn. Selbst, wenn du den Flug tatsächlich stornieren musst, kostet sich das Ganze nicht mehr als 30 Euro. Bei Flügen nach Australien oder Neuseeland liegst du beim Flugpreis aber oft jenseits der 1000 Euro. Wenn dir dann etwas dazwischenkommt, bekommst du im schlechtesten Fall keinen Cent zurück. Alles Geld, das dir später zum Reisen fehlen wird.

Deswegen unser Tipp: Gerade bei Flügen ab 500 € auf jeden Fall absichern! Auch, wenn du nie krank bist oder noch nie im Krankenhaus gelegen hast. Einmal ist bekanntlich immer das erste Mal.

Wann schließt du am besten deine Reiserücktrittsversicherung ab?

Am besten schließt du die Versicherung zeitgleich mit der Buchung der Reise ab. So gehst du sicher, dass du es auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt vergessen wirst und kannst zudem einen weiteren Punkt von deiner To Do Liste abhaken.

Jetzt deine Reiserücktrittsversicherung mit der HanseMerkur abschließen

Bis wann kannst du die Versicherung abschließen?

Die Abschlussfristen für die Reiserücktrittsversicherung sind bei den Reiseversicherern sehr unterschiedlich. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sollten daher genau betrachtet werden.

Bei der HanseMerkur darfst du die Reiserücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Wenn du deine Reise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn buchst, hast du nach Buchungsdatum noch 3 Werktage Zeit, die Versicherung abzuschließen.
Beachte: Bei der HanseMerkur zählt der Samstag ebenfalls zu den Werktagen.

Beispiel:

Wenn du also z.B. am 01. März deinen Flug für den 01. Oktober buchst, kannst du ganz bequem bis zum 01. September deine Versicherung abschließen, also bis 30 Tage vor deinem geplanten Abflug.

Der andere Fall wäre, wenn du am 01. März deinen Flug für z.B. den 24. März buchst. Dann hast du nach der Flugbuchung noch 3 Werktage Zeit, dich abzusichern. Wenn der 01. März bspw. ein Montag ist, hast du noch bis Donnerstag, den 04. März Zeit. Wenn der 01. März ein Freitag ist, hast du entsprechend bis Dienstag, den 05. März Zeit für den Abschluss der Versicherung.

Ab und bis wann ist die Reiserücktrittsversicherung gültig?

Der Reiseschutz einer Reiserücktrittsversicherung ist unabhängig von der Reisedauer und beginnt mit der Zahlung der Versicherungsprämie. Der Versicherungsschutz endet mit Reiseantritt. Als angetreten gilt eine Reise, sobald das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten wird.

Bei einer Flugreise ist dies i.d.R. der Check-In am Flughafen oder -bei Online Check-In- die Sicherheitskontrolle am Flughafen. Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z.B. bei Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus.

Wichtig: Sobald die Reise angetreten ist, enden jegliche Leistungsansprüche über die Reiserücktrittsversicherung.

Welche Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen?

Wir empfehlen die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur!

Warum? – Mit dem Abschluss der Versicherung bei der HanseMerkur sicherst du dir eine Menge Vorteile:

  • Bei Nichtantritt werden dir alle anfallenden Stornokosten erstattet, wenn du deine Reise aus Gründen wie z.B. einer uner­warteten schweren Krankheit, Impf­unver­träglichkeit oder Schwanger­schaft absagen musst.
  • Bei einem verspäteten Reiseantritt werden dir die zusätzlichen Hinreise-Mehr­kosten und nicht in Anspruch genommenen Reise­leistungen erstattet, wenn du aus einem der versicherten Gründe deinen Trip nur verspätet antreten kannst.
  • Bei einer Umbuchung werden dir ohne Angaben von Gründen die Um­buchungs­kosten bis zu 30 Euro erstattet, wenn du bis 42 Tage vor Reise­beginn deine Reise umbuchst. Buchst du deine Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungs­kosten in Gänze erstattet.
  • Bei einer Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung) wird dir innerhalb der ersten 8 Tage der gesamte Reise­preis erstattet, wenn du die Reise abbrechen musst. Erfolgt der Reise­abbruch nach dem 8. Tag deiner Reise, werden dir alle nicht genutzten Reise­leistungen erstattet.

Was deckt die Versicherung ab?

Zu den häufigsten abgesicherten Gründen für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung zählen v.a. eine unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung oder der Todesfall z.B. eines Familienangehörigen. Bei vielen Versicherern sind z.B. auch eine Impfunverträglichkeit, der Arbeitsplatzverlust aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung oder eine Schwangerschaft, die nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, abgesichert.

Um zu erfahren, welche Ereignisse genau bei deiner Versicherung abgesichert sind, solltest du kurz in die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Reiseversicherers schauen.

Bei der HanseMerkur zählen folgende Fälle zu den „versicherten Gründen“:

  • unerwartete schwere Erkrankung
    Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
    Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
    Fall 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
  • schwere Unfallverletzung
  • Tod von nahestehenden Verwandten
  • Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende/-empfang
  • Erkrankung bzw. Tod einer/eines zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
  • betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • erheblicher Schaden (ab 2500 Euro) am Eigentum der versicherten Person
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Schüler-/ Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit; Nichtversetzung
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Verkehrsunfall bei Anreise

Neben der Übernahme der Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise durch die Versicherung, werden i.d.R. auch die Mehrkosten für einen späteren Reiseantritt aufgrund eines versicherten Ereignisses erstattet. Die genaue Höhe der Kostenübernahme variiert allerdings von Versicherer zu Versicherer.

Bei der HanseMerkur werden folgende Kosten bei Inanspruchnahme der Versicherung aufgrund eines der versicherten Gründe (s.o.) erstattet:

  • Stornokosten bei Nichtantritt
  • Hinreise-Mehrkosten
  • Versäumen des Kreuzfahrtschiffes
  • Umbuchungsgebühren
  • Vermittlerentgelte

Wer ist versichert?

Nicht nur die versicherte Person selbst, sondern auch sogenannte Risikopersonen, z.B. Familienangehörige wie Eltern, Großeltern oder Geschwister können einen versicherten Rücktritt von der geplanten Reise auslösen. Sollte z.B. deine Oma unerwartet schwer krank werden, musst du die Reise nicht antreten und bekommst die fälligen Stornierungskosten vom Versicherer zu 100% erstattet.

Zu den Risikopersonen zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft; Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern; Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger, Tanten, Onkel, Neffe und Nichten; diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen

Versicherungstarif mit oder ohne Selbstbehalt?

Du entscheidest selbst, ob du einen Versicherungstarif mit oder ohne Selbstbehalt (SB) abschließen möchtest. Die meisten Versicherer bieten hier entsprechende Wahlmöglichkeiten. Die Tarife ohne SB sind zwar meist teurer, dafür sind hierbei i.d.R. alle finanziellen Risiken bereits bei Versicherungsabschluss abgedeckt. Ein genauer Blick in die Bedingungen des Versicherers kann helfen. Die klassische Selbstbehaltsregelung umfasst als Eigenanteil i.d.R. 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro je versicherte Person. Bei teuren Reisen und Nichtantritt der Reise kurz vor dem geplanten Reisebeginn, kann sich das schon mal zu einem höheren Betrag summieren.

Bei der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur hast du keinen Selbstbehalt in folgenden Fällen:

  • unerwartete und schwere Erkrankung mit stationärer Behandlung
  • Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum
  • unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
  • betriebsbedingte Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzaufnahme aus der Arbeitslosigkeit heraus etc.

Ausnahme:

  • 20% Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen von unerwarteten und schweren Erkrankungen

Der Flugticket-Schutz der HanseMerkur – die Reiserücktrittsversicherung für Flugtickets

Für die Work & Traveller und Backpacker unter euch, die außer des Flugs keine weiteren Leistungen vor Reiseantritt buchen möchten, weil ihr nach Ankunft lieber vor Ort nach einer preisgünstigen Unterkunft oder der coolsten Tour sucht, ist der Flugticket-Schutz die richtige Wahl.

Diese spezielle Reiserücktrittsversicherung für Flugtickets bietet weltweiten Reiseschutz für die reine Flugbuchung. Sie umfasst neben dem Umbuchungsschutz, bei dem die Umbuchungskosten erstattet werden, die aufgrund eines versicherten Schadensergenisses entstanden sind, noch die Umsteigeversicherung. Bei der Umsteigeversicherung werden die Kosten für das Verpassen eines Anschluss-Fliegers und die entsprechende Ticket-Neubuchung bis zu 1500 Euro pro Person erstattet.

Alle Informationen zum Flugticket-Schutz

Auslandskrankenversicherung – das Must Have für deine Auslandszeit

Eine Auslandskrankenversicherung ist das absolute Must Have für einen längeren Auslandsaufenthalt! Ohne die passende Krankenversicherung solltest du nicht in dein Work & Travel- bzw. Backpacking-Abenteuer starten!

Hol dir jetzt weitere Infos zur Auslandskrankenversicherung

Fragen? Dann schreib mir eine E-Mail an nina@auslandszeit.de oder ruf an unter +49 (0)5242 – 40 54 34 – 8, ich berate dich gerne persönlich!

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Die perfekte Auslandskrankenversicherung

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